Übertragung einer Golden-Visa-Immobilie: Was ausländische Investoren wissen müssen

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Übertragung einer Golden-Visa-Immobilie: Was ausländische Investoren wissen müssen

Investoren restrukturieren ihre Portfolios aus vielerlei Gründen. Bei einem immobilienbasierten Visum erfordert jeder Eigentümerwechsel jedoch eine vorausschauende Planung des Aufenthaltsstatus.

Kurzantwort

Die Übertragung oder der Verkauf der Immobilie, auf der Ihr Golden Visa basiert, entzieht dem Visum die Grundlage – es sei denn, Sie besitzen oder erwerben eine andere qualifizierende Immobilie. Auch Übertragungen an Familienmitglieder, Unternehmen oder Trusts stellen einen Eigentümerwechsel dar. Planen Sie den Erwerb des Ersatzobjekts vor der Übertragung, um Ihren Aufenthaltsstatus lückenlos aufrechtzuerhalten.

Investoren strukturieren ihre Portfolios aus den unterschiedlichsten Gründen um. Bei einem immobilienbasierten Visum erfordert jedoch jede Änderung der Eigentumsverhältnisse eine vorausschauende Planung Ihres Aufenthaltsstatus.

Arten der Eigentumsübertragung

  • Verkauf an Dritte
  • Schenkung an ein Familienmitglied
  • Übertragung auf eine Gesellschaft oder einen Trust
  • Änderung der Anteile zwischen Miteigentümern

Auswirkungen auf das Visum

Sofern Sie nicht mehr über qualifizierte Immobilien im Wert von mindestens 2 million auf Ihren eigenen Namen verfügen, entfällt die Rechtsgrundlage für das Visum. Infolgedessen kann das Visum annulliert werden, woraufhin eine Nachfrist (Grace Period) in Kraft tritt.

Aufrechterhaltung des Aufenthaltsstatus

  • Erwerben Sie zuerst die Ersatzimmobilie
  • Halten Sie kontinuierlich mindestens 2 million auf Ihren eigenen Namen
  • Oder wechseln Sie vor der Übertragung in eine andere Kategorie des Golden Visa

Kosten

Bei Übertragungen fallen DLD-Gebühren an; für Schenkungen unter bestimmten Verwandten gelten ermäßigte Tarife. Informieren Sie sich vorab über die genauen Gebühren, bevor Sie eine Umstrukturierung einleiten.

Immobilien, die über Unternehmen gehalten werden, zählen für das Golden Visa nicht als persönlicher Eigentumsbesitz.

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich meine Immobilie auf mein Kind übertragen und mein Visum behalten?

Nur dann, wenn Sie weiterhin eine andere qualifizierende Immobilie besitzen oder Ihren Status über eine andere Visumskategorie sichern.

Kann ich meine Immobilie auf ein Unternehmen übertragen?

Das ist möglich, allerdings gilt die Immobilie danach visumsrechtlich nicht mehr als Ihr persönliches Eigentum.

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