Immobilienbewertung und das Golden Visa: Kaufpreis, RERA-Bewertung und Deals unter Marktwert
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Käufer konzentrieren sich auf den Kaufpreis, Behörden auf den verifizierten Wert. Wer diesen Unterschied versteht, vermeidet böse Überraschungen.
Schnellüberblick
Die Wertgrenze von 2 Millionen bemisst sich nach dem von der Grundbuchbehörde anerkannten Wert – in der Regel entspricht dies dem Kaufpreis im Title Deed oder, falls erforderlich, einem offiziellen Gutachten eines vom DLD zugelassenen Sachverständigen. Eine RERA-Bewertung ist nicht immer obligatorisch, erweist sich jedoch bei fremdfinanzierten Immobilien, Käufen unter dem Marktwert sowie Wertsteigerungen als unverzichtbar. Ein Kauf unter 2 Millionen qualifiziert sich nur dann für das Visum, wenn der offiziell anerkannte Schätzwert die Mindestgrenze erreicht.
Käufer achten primär auf den tatsächlichen Kaufpreis – die Behörden hingegen auf den offiziell bestätigten Wert. Wer diesen Unterschied kennt, vermeidet unliebsame Überraschungen.
Wann der Kaufpreis im Title Deed ausreicht
Bei einem regulären Immobilienerwerb ab 2 Millionen genügt in der Regel der im Title Deed eingetragene Betrag, um die Voraussetzungen zu erfüllen.
Wann ein Wertgutachten erforderlich ist
- Bei hypothekarisch belasteten Objekten zur Überprüfung der Angaben des Finanzierungsinstituts
- Bei Käufen unterhalb des aktuellen Marktwertes
- Bei Immobilien mit Wertzuwachs seit dem Kaufdatum
- Bei Schenkungen oder Erbschaften ohne eingetragenen Kaufpreis
- Bei Unstimmigkeiten bezüglich des tatsächlichen Marktwertes
RERA-zertifizierte Wertgutachten
Ein Gutachten eines vom DLD lizenzierten Bewertungsunternehmens legt den aktuellen Marktwert verbindlich fest. Weist der Title Deed allein keinen Betrag von mindestens 2 Millionen aus, kann ein solches Gutachten den Antrag maßgeblich unterstützen – vorbehaltlich der jeweils geltenden Behördenpraxis.
Käufe unter Marktwert
Ein besonders günstiger Kaufpreis ist wirtschaftlich vorteilhaft; liegt der behördlich anerkannte Wert jedoch unter 2 Millionen, qualifiziert sich die Immobilie für sich allein genommen nicht.
Klären Sie verbindlich mit dem DLD oder Ihrem Berater ab, welcher Wert zugrunde gelegt wird, bevor Sie sich auf ein Gutachten verlassen.
Weiterführende Themen
Häufig gestellte Fragen
Ist ein RERA-Gutachten zwingend erforderlich?
Nicht in jedem Fall – das hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab. Häufig ist es bei finanzierten Objekten, Schenkungen oder Wertsteigerungen erforderlich.
Kann ein Gutachten meine Berechtigung beeinträchtigen?
Fällt der offiziell anerkannte Wert unter 2 Millionen, reicht die Immobilie für sich allein nicht für eine Qualifikation aus.
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