Berechtigen Mieteinnahmen zu einem Golden Visa?

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Berechtigen Mieteinnahmen zu einem Golden Visa?

Einige Werbeanzeigen suggerieren, dass hohe Mietrenditen zu einem Golden Visa führen können. Dem ist nicht so – allein Eigentum und Immobilienwert sind entscheidend.

Kurzantwort

Nein. Mieteinnahmen allein begründen keinen Anspruch auf das Visum. Der Weg über eine Immobilieninvestition basiert auf dem Besitz von Immobilieneigentum im Wert von mindestens 2 million – unabhängig davon, welche Erträge die Immobilie abwirft. Mieteinnahmen sind dennoch ein wesentlicher Teil Ihrer Anlagerendite und unterstützen die Bonitätsprüfung bei einer Hypothekenfinanzierung.

Manche Werbeanzeigen suggerieren, dass hohe Mietrenditen zu einem Golden Visa führen können. Das trifft nicht zu – ausschlaggebend sind einzig das Eigentum und der Wert der Immobilie.

Kriterien für das Golden Visa über Immobilien

  • Auf Ihren Namen eingetragenes Immobilieneigentum
  • Ein Mindestwert von 2 million für Ihren Eigentumsanteil
  • Zulässiger Immobilientyp und geeigneter Eigentumstitel

Wie Mieteinnahmen Ihre Strategie unterstützen

  • Deckung von Service Charges und Hypothekenraten
  • Optimierung Ihrer gesamten Kapitalrendite
  • Nachweis der Erschwinglichkeit bei Finanzierungs- und Bonitätsprüfungen

Weitere einkommensbasierte Optionen

Wenn Sie eine Residenz auf Basis regelmäßiger Einkünfte anstreben, kommen das Ruhestandsvisum (festes monatliches Einkommen für Personen ab 55 Jahren) oder das Golden Visa für hochqualifizierte Fachkräfte (Gehalt aus einer Anstellung) in Betracht.

Vermietung Ihrer Golden-Visa-Immobilie

Sie können Ihre Immobilie problemlos langfristig oder als lizenziertes Ferienobjekt vermieten, ohne dass dies Ihren Visastatus beeinträchtigt.

Betrachten Sie Mieteinnahmen als Ertrag Ihrer Residenzinvestition – nicht als Qualifikationskriterium.

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Häufig gestellte Fragen

Können Mieteinnahmen das geforderte Gehalt ersetzen?

Nein. Für die Kategorie der Fachkräfte ist zwingend ein Gehalt aus einem Beschäftigungsverhältnis erforderlich.

Beeinträchtigt die Vermietung der Immobilie die Berechtigung für das Visum?

Nein, entscheidend ist allein das bestehende Eigentum.

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