Neue Bestimmungen für das 2-jährige Immobilieninvestoren-Visum in Dubai (Update 2026)

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Neue Bestimmungen für das 2-jährige Immobilieninvestoren-Visum in Dubai (Update 2026)

Das Jahr 2026 hat eine der beliebtesten Aufenthaltsoptionen Dubais grundlegend reformiert und für deutlich mehr Eigentümer zugänglich gemacht.

Auf einen Blick

Am 29. April 2026 hat das Dubai Land Department die Mindestgrenze von 750,000 für Alleineigentümer aufgehoben: Jede auf Ihren Namen eingetragene, fertiggestellte Wohnimmobilie berechtigt nun zum 2-jährigen Investorenvisum. Bei Miteigentümern muss jeder Anteil einen Wert von mindestens 400,000 aufweisen. Seit Juli 2026 ist die Zusammenlegung von Immobilienportfolios mehrerer Miteigentümer zur Qualifizierung nicht mehr möglich.

Das Jahr 2026 hat eine der beliebtesten Aufenthaltsoptionen Dubais grundlegend verändert und für deutlich mehr Eigentümer zugänglich gemacht.

Was sich geändert hat

  • Kein Mindestwert mehr für Alleineigentümer fertiggestellter Immobilien
  • Mindestens 400,000 Anteilswert für Miteigentümer
  • Seit Juli 2026: Keine Zusammenlegung von Portfolios durch Miteigentümer zur Qualifikation mehr möglich

Was unverändert bleibt

  • Die Immobilie muss fertiggestellt sein und über eine DLD-Eigentumsurkunde verfügen
  • Gilt ausschließlich für Immobilien in Dubai
  • Gültigkeit von zwei Jahren, verlängerbar
  • Ehepartner und Kinder können gesponsert werden

Ablauf der Antragstellung

Reichen Sie Ihren Antrag über den Residenzdienst für Investoren des DLD ein. Benötigt werden Ihre Eigentumsurkunde, Reisepass, Passfoto, Krankenversicherungsnachweis sowie gegebenenfalls ein Bestätigungsschreiben Ihrer Bank. Die GDRFA stellt die Aufenthaltsgenehmigung nach dem medizinischen Test und der Erfassung der Biometriedaten aus.

Wer am meisten profitiert

Eigentümer von Studios und kleineren Apartments, die zuvor unter der Schwelle von 750,000 lagen, können das Visum nun beantragen.

Überprüfen Sie die Bestimmungen vor Ihrer Antragstellung sorgfältig — Dubai hat die Vorschriften für das immobilienbasierte Visum in diesem Jahr mehrfach aktualisiert.

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Häufig gestellte Fragen

Gibt es weiterhin einen Mindestwert?

Für Alleineigentümer fertiggestellter Immobilien gilt nach den Bestimmungen von 2026 kein Mindestwert mehr.

Können Off-Plan-Immobilien berücksichtigt werden?

Für das 2-jährige Visum nicht — dies ist erst nach Fertigstellung, Übergabe und Erhalt der Eigentumsurkunde möglich.

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