Können Sie ein Golden Visa durch eine geerbte Immobilie erhalten?
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Familien fragen sich häufig, ob eine vererbte Immobilie den Weg zum Aufenthaltstitel ebnen kann. Dies ist durchaus möglich – jedoch erst nach Abschluss aller erforderlichen rechtlichen Schritte.
Kurzantwort
Ja, sobald die geerbte Immobilie beim Grundbuchamt rechtskräftig auf Ihren Namen übertragen wurde und Ihr Anteil einen Wert von mindestens 2 million aufweist. Es gibt kein gesondertes Erbschaftsvisum – es gilt das reguläre Verfahren für Immobilieneigentümer, wobei die Erbschaft zuvor vollständig abgewickelt sein muss.
Viele Familien möchten wissen, ob eine vererbte Immobilie den Weg zu einem Aufenthaltstitel eröffnen kann. Das ist möglich – allerdings erst nach Abschluss aller erforderlichen Rechtsübertragungen.
Schritt 1: Nachlass regeln
Der Nachlass muss gerichtlich oder über ein registriertes Testament aufgeteilt und die Immobilie beim DLD auf die Erben umgeschrieben werden.
Schritt 2: Erbanteil prüfen
Erben mehrere Personen gemeinsam, wird der Anteil jedes Miterben separat betrachtet. Gehört eine Immobilie im Wert von 3 million drei Erben zu gleichen Teilen, entfällt auf jeden 1 million – damit allein erfüllt noch niemand die Voraussetzungen.
Schritt 3: Wert ermitteln
Da bei einer Erbschaft kein Kaufpreis existiert, ist in der Regel ein offizielles Wertgutachten erforderlich, um den Marktwert nachzuweisen.
Schritt 4: Antrag stellen
Sobald die Eigentumsurkunde auf Ihren Namen ausgestellt ist und das Wertgutachten vorliegt, erfolgt die Antragstellung über den regulären Weg für Immobilienbesitzer.
Die Miterben können sich darauf einigen, die Anteile so umzuverteilen, dass eine Person den anrechenbaren Mindestwert erreicht – lassen Sie sich hierzu bezüglich Gebühren und rechtlicher Folgen fachkundig beraten.
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Häufig gestellte Fragen
Kann ich den Antrag stellen, bevor die Erbschaft vollständig abgewickelt ist?
Nein, die Immobilie muss bereits offiziell auf Ihren Namen eingetragen sein.
Benötige ich für eine geerbte Immobilie ein Wertgutachten?
In der Regel ja, da kein Kaufpreis vorliegt.
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