Was passiert, wenn der Wert Ihrer Immobilie nach Erhalt des Golden Visa unter AED 2 Millionen sinkt?

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Was passiert, wenn der Wert Ihrer Immobilie nach Erhalt des Golden Visa unter AED 2 Millionen sinkt?

Marktschwankungen gehören dazu. Eigentümer sorgen sich oft, dass ein Preisrückgang ihren Aufenthaltsstatus gefährden könnte – in der Regel ist das jedoch unbegründet.

Kurzantwort

Ihr Golden Visa wird nicht aufgrund von Marktschwankungen storniert. Der Schwellenwert von 2 million wird bei der Antragstellung und erneut bei der Verlängerung geprüft – basierend auf dem von der Grundbuchbehörde anerkannten Wert, in der Regel dem Kaufpreis laut Eigentumsurkunde. Ein vorübergehender Wertverlust während der Visumlaufzeit gefährdet Ihren Aufenthaltsstatus nicht.

Marktzyklen sind völlig normal. Viele Eigentümer befürchten, dass ein Preisrückgang sie das Aufenthaltsrecht kosten könnte – dies ist im Regelfall jedoch unbegründet.

Wie der Schwellenwert bewertet wird

  • Bei Antragstellung und Genehmigung
  • Erneut zum Zeitpunkt der Verlängerung
  • Auf Basis des Kaufpreises laut Urkunde oder eines offiziellen Wertgutachtens
  • Keine kontinuierliche Überwachung während der laufenden Visumfrist

Während der Laufzeit des Visums

Ihr Aufenthaltsstatus bleibt gültig, solange Sie die Immobilie behalten und die weiteren Voraussetzungen erfüllen. Zwischenzeitliche Marktbewertungen führen zu keiner Stornierung Ihres Visums.

Bei der Verlängerung

Die Behörde prüft die Berechtigungsgrundlage erneut. Wurde die Immobilie ursprünglich anhand ihres Kaufpreises genehmigt, spielt ein gesunkener Marktwert in der Regel keine Rolle. Anträge, die sich auf ein Gutachten stützten, können hingegen anhand aktueller Kennzahlen neu bewertet werden.

Was die Berechtigung tatsächlich erlöschen lässt

  • Verkauf oder Übertragung der Immobilie
  • Reduzierung Ihres Eigentumsanteils unter den Mindestschwellenwert
  • Verlust des Eigentums durch rechtliche Verfahren

Wenn Sie Bedenken bezüglich der Verlängerung haben, halten Sie Ihre Eigentumsurkunde, Gutachten sowie Bankunterlagen stets aktuell und planen Sie die Verlängerung frühzeitig.

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Häufig gestellte Fragen

Führt ein Markteinbruch zur Stornierung meines Golden Visa?

Nein. Marktschwankungen führen nicht zur Stornierung eines gültigen Visums.

Wird der Wert jedes Jahr überprüft?

Nein – die Prüfung erfolgt ausschließlich bei der Erstbeantragung sowie bei der Verlängerung.

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