Hat die Refinanzierung Ihrer Immobilie Auswirkungen auf Ihr Golden Visa?

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Hat die Refinanzierung Ihrer Immobilie Auswirkungen auf Ihr Golden Visa?

Eigentümer nutzen Refinanzierungen häufig, um von besseren Zinssätzen zu profitieren oder Liquidität freizusetzen. Für Inhaber eines Golden Visa stellt sich jedoch die Frage, ob die Immobilie auch danach noch die Visakriterien erfüllt.

Kurzantwort

In der Regel nicht – vorausgesetzt, die Immobilie bleibt auf Ihren Namen eingetragen und erfüllt weiterhin die erforderlichen Kriterien. Der Wechsel der Hypothek zu einer anderen Bank oder eine Anpassung der Konditionen führt nicht zur Annullierung des Visums. Vorsicht ist jedoch bei einer Kapitalfreisetzung (Equity Release) geboten: Wurde das Visum auf Basis des bereits eingezahlten Eigenkapitalanteils bewilligt, kann eine Auszahlung die Nachweise bei der Verlängerung beeinträchtigen.

Eigentümer refinanzieren meist, um von besseren Zinsen zu profitieren oder Liquidität freizusetzen. Für Inhaber eines Golden Visa stellt sich dabei die entscheidende Frage, ob die Immobilie auch nach der Umschuldung weiterhin als Grundlage für das Visum anerkannt wird.

Unbedenkliche Formen der Refinanzierung

  • Bankwechsel zur Sicherung günstigerer Zinskonditionen
  • Anpassung der Kreditlaufzeit
  • Wechsel von einem variablen zu einem festen Zinssatz

Worauf Sie achten sollten

  • Kapitalauszahlungen (Cash-Out-Refinanzierung), die Ihr Eigenkapital mindern
  • Übertragung der Immobilie auf ein Unternehmen oder eine andere Person
  • Zahlungsrückstände, die zu Rechtsansprüchen der Bank auf die Immobilie führen

Praktische Handlungsempfehlungen

Informieren Sie die neue Bank darüber, dass die Immobilie mit Ihrem Aufenthaltsstatus verknüpft ist. Bewahren Sie den neuen Hypothekenauszug sowie alle erforderlichen Bestätigungsschreiben der Bank sorgfältig für die spätere Visa-Verlängerung auf.

Ausschlaggebend sind die Eigentumsverhältnisse und die Werthaltigkeit. Die Eigentumsurkunde muss zwingend auf Ihren eigenen Namen lauten.

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Häufig gestellte Fragen

Muss ich die Einwanderungsbehörde über eine Refinanzierung informieren?

Nein, das ist nicht erforderlich. Halten Sie jedoch die aktualisierten Bankunterlagen für die Visa-Verlängerung bereit.

Kann ich eine Immobilie refinanzieren, die bar gekauft wurde?

Ja, das ist möglich; allerdings kann sich dies darauf auswirken, wie Ihre Unterlagen bei der späteren Verlängerung bewertet werden.

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