Wie Sie als Inhaber eines Golden Visa ein Unternehmen in den VAE gründen
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Viele Gründer möchten Aufenthaltsstatus und Unternehmensgründung in einem Schritt verbinden. Das Golden Visa erleichtert diesen Prozess erheblich, die geschäftliche Lizenzierung erfolgt jedoch über ein separates Verfahren.
Kurzantwort
Ein Golden Visa ist keine Gewerbelizenz. Um geschäftlich tätig zu sein, müssen Sie weiterhin ein Unternehmen gründen und eine Gewerbelizenz (Trade Licence) auf dem Mainland oder in einer Free Zone erwerben. Der entscheidende Vorteil: Ihr Aufenthaltsstatus ist unabhängig vom Unternehmen. Sie benötigen kein separates Investoren- oder Partnervisum über die Gesellschaft und können Mitarbeiter wie gewohnt über das Unternehmen sponsern.
Viele Gründer möchten Aufenthaltsstatus und Unternehmensgründung in einem Schritt kombinieren. Das Golden Visa erleichtert dies erheblich, doch die Lizenzierung erfolgt über einen separaten Prozess.
Was „Golden Visa Sponsoring“ wirklich bedeutet
Sie sind Ihr eigener Sponsor (Self-Sponsorship). Das bedeutet, dass Sie ein Unternehmen besitzen und leiten können, ohne auf ein unternehmensgebundenes Investorenvisum angewiesen zu sein – und Ihr Aufenthaltsstatus bleibt selbst dann unberührt, wenn sich das Unternehmen verändert oder liquidiert wird.
Mainland oder Free Zone
- Mainland: Geschäftstätigkeit im gesamten Markt der VAE, lizenziert durch die Wirtschaftsbehörde des jeweiligen Emirats
- Free Zone: unkomplizierte Gründung und 100 % Eigentum, vorrangig für Geschäfte innerhalb der Freihandelszone oder auf internationaler Ebene
- Die Wahl der Geschäftsaktivität bestimmt, welche behördlichen Genehmigungen erforderlich sind
Typische Schritte
- Geschäftsaktivität und Rechtsform wählen
- Handelsnamen reservieren
- Erstgenehmigung (Initial Approval) einholen
- Mietvertrag oder Flexi-Desk-Vereinbarung unterzeichnen
- Gewerbelizenz und Establishment Card erhalten
- Geschäftskonto eröffnen
Häufige Hürden im Antragsprozess
Aktivitäten, die zusätzliche behördliche Genehmigungen erfordern, unvollständige Mietdokumente und Rückfragen beim Bank-Onboarding sind die häufigsten Gründe für Verzögerungen. Ein Golden Visa erleichtert das Bank-Onboarding jedoch oft spürbar, da es einen langfristigen Aufenthalt belegt.
Halten Sie Ihr Golden Visa und die Unternehmensakte stets getrennt – unternehmerische Risiken sollten niemals Ihren Aufenthaltsstatus gefährden.
Weiterführende Informationen
Häufig gestellte Fragen
Benötige ich ein separates Investorenvisum für mein Unternehmen?
Nein. Als Inhaber eines Golden Visa verfügen Sie bereits über einen Aufenthaltsstatus; das Unternehmen benötigt lediglich seine Lizenz und die Establishment Card.
Kann mein Unternehmen Mitarbeiter sponsern?
Ja. Sobald die Lizenz und die Establishment Card vorliegen, können regulär Mitarbeitervisa beantragt werden.
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