Qualifiziert eine Immobilie zur Kurzzeitvermietung für ein Golden Visa?
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Ferienunterkünfte in Lagen wie Dubai Marina und Palm Jumeirah sind gefragte Investitionsobjekte. Eine kurzzeitige Vermietung steht der Berechtigung für ein Aufenthaltsvisum keineswegs im Wege.
Kurzantwort
Ja. Das Golden Visa basiert auf dem Wert und den Eigentumsverhältnissen der Immobilie, nicht darauf, wie Sie daraus Erträge erzielen. Eine Immobilie, die Sie über Ferienvermietungsplattformen anbieten, kann Sie für das Visum qualifizieren, sofern sie auf Ihren Namen eingetragen ist, Ihr Eigentumsanteil mindestens 2 million beträgt und Sie über eine gültige DET-Genehmigung für Ferienunterkünfte verfügen.
Ferienimmobilien in gefragten Lagen wie Dubai Marina und Palm Jumeirah sind beliebte Anlageobjekte. Eine kurzfristige Vermietung steht der Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung keineswegs im Wege.
Die drei Säulen
- Wert: Mindestens 2 million für Ihren Eigentumsanteil
- Eigentum: Auf Ihren eigenen Namen beim DLD registriert
- Zulässige Immobilienart und Lage
Rechtssichere Vermietung
Für Kurzzeitvermietungen in Dubai ist eine Genehmigung für Ferienunterkünfte des Department of Economy and Tourism (DET) erforderlich – entweder direkt durch Sie selbst oder über einen lizenzierten Betreiber beantragt. Eine nicht lizenzierte Vermietung kann zu empfindlichen Geldstrafen führen.
Hotelverwaltete Einheiten
Einheiten innerhalb von Hotels oder unter Hotelmanagement können abweichende Eigentumsklassifizierungen aufweisen. Prüfen Sie die Eigentumsurkunde und den Verwaltungsvertrag sorgfältig, bevor Sie diese als Grundlage für Ihre Aufenthaltsgenehmigung nutzen.
Ihr eigener Wohnsitz
Wird die Immobilie kurzfristig vermietet, registrieren Sie für Ihre Emirates ID die Adresse, an der Sie tatsächlich wohnen.
Die Art der Ertragsgenerierung hat keinerlei Einfluss auf die Förderfähigkeit – entscheidend sind ausschließlich Eigentum, Wert und Art des Eigentumstitels.
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Häufig gestellte Fragen
Benötige ich für Airbnb in Dubai eine DET-Genehmigung?
Ja, für sämtliche Kurzzeitvermietungen ist eine offizielle Genehmigung für Ferienunterkünfte erforderlich.
Beeinflussen Mieteinnahmen aus der Kurzzeitvermietung die Verlängerung?
Nein, bei der Verlängerung zählen ausschließlich die Eigentumsverhältnisse und der Wert der Immobilie.
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