Können Sie Ihre Immobilie mit einem 2-jährigen Investorenvisum in Dubai vermieten?
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Das Visum ist an die Eigentumsurkunde gebunden und nicht daran, wer die Immobilie bewohnt. Das macht die Vermietung zu einer der praktischsten Möglichkeiten, das Eigentum zu halten.
Kurzantwort
Ja. Das 2-Jahres-Visum für Immobilieninvestoren ist an das Eigentum an der Immobilie gebunden, nicht an deren Eigennutzung. Sie können das Objekt über einen bei Ejari registrierten Jahresmietvertrag vermieten oder als lizenziertes Holiday Home betreiben – Ihr Aufenthaltsstatus bleibt davon unberührt. Erst der Verkauf der Immobilie wirkt sich auf das Visum aus.
Das Visum ist an die Eigentumsurkunde (Title Deed) gebunden und nicht daran, wer die Immobilie bewohnt. Das macht die Vermietung zu einer der praktischsten Möglichkeiten, das Investment rentabel zu halten.
Warum eine Vermietung das Visum nicht beeinträchtigt
Für die Berechtigung ist allein das Eigentum maßgeblich. Es besteht keinerlei Verpflichtung, das Objekt selbst zu bewohnen oder als Hauptwohnsitz nachzuweisen.
- Alleinige Eigentümer qualifizieren sich nach den Bestimmungen von 2026 unabhängig vom Immobilienwert
- Bei Miteigentum benötigt jeder Eigentümer einen Anteil im Wert von mindestens 400,000
- Die Immobilie muss fertiggestellt sein und über eine Eigentumsurkunde aus Dubai verfügen
Langfristige Vermietung
Ein Jahresmietvertrag ist die unkomplizierteste Option.
- Halten Sie Title Deed, Reisepass und Emirates ID bereit
- Vereinbaren Sie Miete, Kaution und Vertragslaufzeit in einem schriftlichen Vertrag
- Registrieren Sie den Mietvertrag in Ejari
- Merken Sie sich das Verlängerungsdatum und die Kündigungsfristen vor
Holiday Home
Für Kurzzeitvermietungen ist eine Genehmigung als Holiday Home vom Dubai Department of Economy and Tourism erforderlich. Die Vermietung an Feriengäste ohne diese Lizenz ist nicht gestattet.
Ihr Wohnsitz in der Zwischenzeit
Sie können eine andere Immobilie mieten oder im Ausland leben. Die in Ihrer Emirates ID hinterlegte Adresse kann problemlos an Ihren tatsächlichen Wohnort angepasst werden.
Falls die Immobilie über eine Hypothek finanziert ist, prüfen Sie vorab Ihren Darlehensvertrag auf eventuelle Vermietungsauflagen.
Weiterführende Themen
Häufig gestellte Fragen
Muss ich selbst in der Immobilie wohnen?
Nein. Das Visum basiert ausschließlich auf dem Eigentum.
Werden Mieteinnahmen besteuert?
Mieteinnahmen natürlicher Personen unterliegen in den VAE grundsätzlich nicht der Einkommensteuer. Prüfen Sie jedoch bitte die steuerlichen Vorschriften Ihres Heimatlandes.
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